Am 8.3.2017 veröffentlichte die FMA den Entwurf der Investmentfonds-Liquiditätsrisikomanagementverordnung (InvF-LRMV). Die rechtliche Grundlage für den Verordnungsentwurf ist § 88 Abs 3 Z 3 InvFG. Durch die InvF-LRMV sollen Kriterien, die im Rahmen des Risikomanagementprozesses für Liquiditätsrisiken zu erfüllen sind, festgelegt werden. Die Verordnung soll für Verwaltungsgesellschaften bei der Verwaltung von OGAW gelten.