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Verordnung der FMA zu vereinfachten Sorgfaltspflichten beim Schulsparen

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2017, 149 Heft 3 v. 15.3.2017

Am 2.1.2017 wurde eine Verordnung der FMA über die Anwendbarkeit vereinfachter Sorgfaltspflichten im Bereich des Schulsparens veröffentlicht. Die FMA macht damit von ihrer Befugnis gem § 8 Abs 5 FM-GwG Gebrauch. Demnach kann die FMA jene Bereiche festlegen, in denen ein geringes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht. Zudem wird der Umfang der Sorgfaltspflichten festgelegt.

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