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Zum Unmittelbarkeitsgrundsatz im Anlegerverfahren

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2321ÖBA 2017, 128 Heft 2 v. 15.2.2017

§§ 266, 269, 276, 281a, 292, 477 ZPO

Eine in einem anderen Verfahren getroffene Feststellung kann nicht ohne weiteres übernommen werden. Allerdings kann aufgrund des Ergebnisses einer Mehrzahl gleichartiger Entscheidungen eine ursprünglich beweisbedürftige Tatsache gerichtsbekannt werden, sodass diese idF keiner neuerlichen Beweisaufnahme bedarf.

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