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4. Steuerrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2017, 10 Heft 1 v. 15.1.2017

Zentrales Kontenregister

Im Zeitraum August bis Ende September wurden die Kontodaten der Institute, gestaffelt nach Sektoren und Instituten, an das beim Finanzministerium angesiedelte Kontenregister gemeldet. Das Kontenregister hat mit 5.10.2016 seinen Betrieb aufgenommen. Das zentrale Kontenregister umfasst alle Konten (inklusive Sparbücher und Wertpapierdepots) bei Kreditinstituten, somit Unternehmensund Privatkonten. Die Institute haben dem Kontenregister laufend die erforderlichen Daten inklusive vertretungsbefugte Personen, Treugeber und wirtschaftliche Eigentümer zu übermitteln. Die Übermittlungspflicht begann rückwirkend per 1.3.2015. Das Bankgeheimnis wird somit für Zwecke des automatischen Informationsaustausches und für Abgabenverfahren durchbrochen (für Finanzstrafverfahren und gerichtliche Strafverfahren war es das bis dato schon).

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