In Folge des Niedrigzinsniveaus am Geldmarkt war der OGH mehrfach mit der Frage nach der Zulässigkeit von Begrenzungen von Zinsgleitklauseln befasst – und zwar sowohl im Hinblick auf (Spar)Einlagen als auch im Hinblick auf Kredite. Der vorliegende Beitrag befasst sich vor diesem Hintergrund mit dem Inhalt von Kreditverträgen und Verträgen über (Spar)Einlagen, die eine Zinsgleitklausel enthalten und zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, zu dem die negative Entwicklung des Referenzzinssatzes noch nicht vorhersehbar war. Zu diesem Zweck werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Rechtsprechung und Lehre sowie die typische Erwartungshaltung der Vertragsparteien beim Vertragsabschluss aufgearbeitet. Abschließend soll geklärt werden, auf welche Art und Weise bei Vereinbarung einer Zinsgleitklausel Begrenzungen vorgesehen werden können.