Im Zusammenhang mit Verbraucherkreditverträgen hat der Oberste Gerichtshof zuletzt mehrfach ausgesprochen, dass sogenannte "Negativzinsen" an den Kreditnehmer weitergegeben werden müssen. Zwar hat die kreditgebende Bank keine Zinsen an den Kreditnehmer zu zahlen; umgekehrt führt ein negativer Referenzwert zur Aufrechnung gegen den Sollzinssatz. Im Ergebnis bedeutet das auch eine Absage an die Einführung eines "zero floors" (Begrenzung des negativen Indikators bei Null) und die "margenerhaltende" Reduktion (mit der Verpflichtung, auch bei negativem Indikator zumindest die Marge zu bezahlen).