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4. Steuerrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2017, 806 Heft 12 v. 15.12.2017

EU-Finanztransaktionssteuer (FTT)

Die Bundessparte steht zum Projekt der 10 teilnehmenden Mitgliedsstaaten in laufendem Kontakt mit dem BMF. Von Seiten der Bundessparte wird vor allem betont, dass die Einführung einer FTT zu weiteren Belastungen und Wettbewerbsnachteilen für den heimischen Finanzplatz führen würde. Frankreich schlägt vor, die FTT auf eine Aktiensteuer zu reduzieren, wie es sie beispielsweise in Frankreich oder Großbritannien gibt. Ein solcher Vorschlag wird aber von vielen anderen EU-Staaten abgelehnt. Deutschland hat sich bisher für eine Einbeziehung der Derivate eingesetzt. Die FTT als reine Aktienumsatzsteuer wurde schon vor einigen Jahren von Frankreich gefordert und damals vor allem von kleineren Mitgliedstaaten abgelehnt, weil Unternehmen oft nur an großen Börsenstandorten notieren, für kleinere Länder somit das Aufkommen gering wäre, sie trotzdem aber mit einem hohen Verwaltungsaufwand konfrontiert wären. Eine Einigung ist derzeit nicht absehbar.

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