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Das mit der Vollstreckung eines Mahnbescheids befasste Gericht muss die Missbräuchlichkeit einer in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher enthaltenen Klausel von Amts wegen prüfen dürfen, wenn die mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids befasste Stelle nicht befugt ist, eine solche Prüfung vorzunehmen

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Dr. Martina MelcherÖBA 2016/68ÖBA 2016, 695 Heft 9 v. 15.9.2016

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