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6. Versicherungsrecht / Pensionskassen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 559 Heft 8 v. 15.8.2016

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)

Durch die im Herbst 2015 beschlossene Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) ist einerseits der Begriff Versicherungsvertrieb neu gefasst und verbreitert, andererseits sind die beruflichen Anforderungen an einen Versicherungsvermittler erheblich gesteigert worden. Die nationale Umsetzung, die bis Februar 2018 abgeschlossen sein muss, hat sich auch an den sogenannten "delegierten Rechtsakten" der Europäischen Kommission zu orientieren. Dadurch sind detailliertere Ausführungen zum Versicherungsvertrieb, insbesondere zum Vertrieb von "Versicherungsanlageprodukten" sowie zur unternehmensinternen Produktkontrolle und -überwachung zu erwarten. In diesem Zusammenhang hat die EIOPA vor kurzem die endgültigen Texte zu den vorbereitenden Leitlinien zur Produktkontrolle und -überwachung veröffentlicht.

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