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Interzedentenschutz zugunsten des Hauptschuldners?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2230ÖBA 2016, 536 Heft 7 v. 15.7.2016

§§ 865, 870, 871, 875, 879, 1295 ABGB

§§ 1, 25b, 25c KSchG

Da grds von der Handlungsfähigkeit einer natürlichen Person auszugehen ist, trifft denjenigen, der sich auf (partielle) Geschäftsunfähigkeit beruft, die Behauptungs- und Beweislast.

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