Häufig vereinbaren Kreditgeber mit ihren Kreditnehmern in Kreditverträgen keinen Fixzins, sondern variable Kreditzinsen mittels Zinsgleitklausel, um die Zinsen entsprechend der Veränderung der Marktverhältnisse anpassen zu können. Dabei wird der Sollzinssatz an einen bestimmten Indikator wie zB den Euribor oder Libor gebunden. Aufgrund der derzeitigen Geldmarktverhältnisse könnte es geschehen, dass diese Indikatoren so deutlich ins Negative rutschen, dass der Sollzinssatz selbst unter Hinzurechnung des Aufschlages negativ bleibt mit dem Ergebnis, dass dann der Kreditgeber Zinsen an den Kreditnehmer zu zahlen hätte. Ob dies tatsächlich auch rechtlich möglich ist, soll durch diesen Beitrag geklärt werden.