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Zur Haftung der Bank wegen Mitwirkung an Konkursverschleppung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2224ÖBA 2016, 466 Heft 6 v. 15.6.2016

§ 1295 ABGB

§ 502 ZPO

Ob eine Partei sittenwidrig gehandelt hat, ist eine Frage des Einzelfalls, die nicht aufzugreifen ist, wenn das Berufungsgericht die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens nicht überschritten hat.

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