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Weitere Judikatur zum Verbot der Einlagenrückgewähr

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2221ÖBA 2016, 458 Heft 6 v. 15.6.2016

§ 82 GmbHG

§§ 879, 916 ABGB

Eine typische stille Beteiligung hat Kreditfunktion. Den Kapitalerhaltungsregeln unterliegen auch solche Mittel, auf welche die Gesellschaft nie Zugriff hatte. Die finanzielle Last der Abschichtung der Altgesellschafter wird auch dann durch die Gesellschaft getragen, wenn sie keine Kreditrückzahlungen leistete. Bei Nichtigkeit des Finanzierungsvertrags stehen dem Kreditgeber Kondiktionsansprüche auf die tatsächlich bei der Zielgesellschaft verbliebene Bereicherung zu.

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