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Neuerungen der Beteiligungspublizität nach der BörseG-Novelle 2015

AbhandlungenUniv.-Ass. Mag. Florian DollenzÖBA 2016, 428 Heft 6 v. 15.6.2016

Die BörseG-Novelle 20151)1)Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden, BGBl I 2015/98; die Änderungen sind mit 26.11.2015 in Kraft getreten. setzt wesentliche Vorgaben der Transparenz-RL Änderungsrichtlinie (RL 2013/50/EU 2)2)RL 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v 22.10.2013 zur Änderung der RL 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, der RL 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, sowie der RL 2007/14/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der RL 2004/109/EG , ABl L 2013/294, 13 ff.) im nationalen Recht um. Die Offenlegungspflichten gem §§ 91 ff BörseG wurden erweitert und das Sanktionsregime drastisch verschärft. Dies wird zum Anlass genommen, um die aktuellen Änderungen darzustellen und kritisch zu beleuchten.

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