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Änderung der Banksanierungsplanverordnung

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2016, 407 Heft 6 v. 15.6.2016

Am 7.4.2016 veröffentlichte die FMA eine Verordnung zur Änderung der Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV). Die Neuerungen umfassen die folgenden Punkte:

Die BaSaPV ist nicht auf Institute anwendbar, wenn deren Sanierungspläne bereits gemäß § 4 Abs 1 und 2 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) institutsbezogen durch rechtskräftigen Bescheid festgelegt sind.

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