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NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 395 Heft 6 v. 15.6.2016

Panama Papers

Nach Veröffentlichung diverser Informationen im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen in Panama war die Bundessparte um eine Versachlichung der Diskussion und um Vermeidung übereilter Maßnahmen bemüht. Insbesondere wurde eine gemeinsame Position zu in der Öffentlichkeit diskutierten Maßnahmen an die verantwortlichen Entscheidungsträger herangetragen. Zur aktuellen Diskussion ist grundsätzlich festzuhalten, dass Maßnahmen nur auf internationaler bzw zumindest auf EU Ebene zweckmäßig sind. Gesetzwidriger Steuergestaltung kann man nur abgestimmt auf internationaler oder zumindest europäischer Ebene begegnen. Übereilte nationale Regeln können Wettbewerbsnachteile verursachen, ohne einen Mehrwert zu schaffen. Angesichts der ohnehin anstehenden Umsetzung von 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie, die erhebliche weitere Verschärfungen gerade in der aktuellen Thematik beinhaltet (insbesondere ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer), automatischem Informationsaustausch, Kontenregister und OECD-BEPS-Aktionsplan sind derartige Schritte überdies auch immer unter Kosten-Nutzen-Aspekten zu prüfen.

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