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AIFMD, AIFMG – leider mehr als (nur) "another European Mess"*)*)Die in diesem Beitrag ausgeführten Überlegungen spiegeln die Privatmeinung des Autors wider, die sich nicht notwendigerweise mit der Auffassung der VÖIG deckt.

Berichte und AnalysenDr. Armin J. Kammel, LL.M.ÖBA 2016, 271 Heft 4 v. 15.4.2016

Am 29.7.2013 wurde die österreichische Umsetzung des AIFM-Rahmenwerks in BGBl I 135/2013 veröffentlicht, wobei mit 22.7.2014 die Übergangsfrist für das Ansuchen um eine AIFM-Konzession ablief. Mittlerweile haben de facto all jene, die um eine solche Konzession angesucht haben, diese erhalten – einige erst 2015. Angesichts dessen und obwohl schon seit 2010 bekannt war, dass mit dem AIFM-Rahmenwerk eine komplexe und herausfordernde Regulierung in nationales Recht zu implementieren ist, bei der schon aufgrund der europäischen Vorgaben Rechtsunsicherheit und Auslegungsschwierigkeiten bestehen, wurde bedauerlicherweise die Situation auf nationaler Ebene diesbezüglich nur verschärft – eine Bestandsaufnahme.

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