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6. Versicherungsrecht / Pensionskassen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 248 Heft 4 v. 15.4.2016

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)

Die seit Herbst 2015 beschlossene Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive-IDD) ist bis 23.2.2018 in nationales Recht umzusetzen. Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind: Grundsätzlich ausgenommen sind einfache Versicherungsverträge als Service zur Hauptware oder Hauptdienstleistung, wie etwa Reiserücktrittsversicherungen im Reisebüro oder Haftpflichtversicherungen bei Autokauf, sofern gewisse Schwellenwerte nicht überschritten werden. Umbenennung in IDD (Insurance Distribution Directive), da jede Form des Versicherungsvertriebs erfasst ist. Kein Provisionsverbot, allerdings Option der Mitgliedstaaten, eigene Regeln zu erlassen. Offenlegungspflichten hinsichtlich der Art und Quelle der Vergütung. Standardinformationsblatt bei Nichtlebensversicherungsprodukten, welches den Verbraucher über Risiken, Art und Umfang der Versicherungsleistung sowie über die Versicherungsbedingungen und Laufzeiten informiert. Weiterbildungsverpflichtung in der Höhe von 15 Stunden pro Jahr.

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