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2. Bankenaufsicht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 241 Heft 4 v. 15.4.2016

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM)

Wahlrechte/Ermessenstatbestände in CRR/CRD IV: Die grundsätzliche Überprüfung dieser Behördenwahlrechte (va im Bereich Eigenmittel, Liquidität, Großveranlagungen) betrifft Behörden- und Mitgliedstaatenwahlrechte und alle Bereiche, wo die nationale Aufsicht bzw der Mitgliedstaat über diskretionären Spielraum verfügen (zB Bewilligungstatbestände). Die EZB hat etwa 150 Wahlrechte bzw Ermessenstatbestände identifiziert, von denen jedoch 40 in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen. Die Angleichung der Behördenwahlrechte wird durch eine EZB-Verordnung vorgenommen. Geplant ist, dass diese EZB-Verordnung im April 2016 in Kraft tritt. Besonderen Schwerpunkt bildet dabei das Phasing-In von Kapitalabzügen im Zusammenhang mit Deferred Tax Assets.

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