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Zum Vertretungsumfang eines nach dem TeilschuldverschreibungsG 1874 bestellten Kurators

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Susanne KalssÖBA 2016/2189ÖBA 2016, 135 Heft 2 v. 15.2.2016

§§ 1, 9 TSchVG

Einzelne Anleihegläubiger sind aufgrund von § 9 TSchVG nicht aktivlegitimiert, Ansprüche aus jenen Angelegenheiten geltend zu machen, die gemeinsame Rechte der Besitzer von Teilschuldverschreibungen betreffen. Für die Geltendmachung dieser Angelegenheiten kommt dem Kurator ein Monopol zu.

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