vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Zuzählung der Darlehensvaluta in Buchgeld

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2188ÖBA 2016, 76 Heft 1 v. 15.1.2016

§§ 983, 989, 1414 ABGB

§ 60 GBG

Buchgeld, worunter Konten bei Kreditunternehmungen zu verstehen sind, ist Geld iwS, während Geld ieS (Bargeld) nur das vom Staat anerkannte Zahlungsmittel ist, für das Annahmezwang besteht. Trotz seiner gleichartigen wirtschaftlichen Funktion stellt Buchgeld nicht Bargeld dar, sondern lediglich eine Forderung gegen die Bank.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!