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Zum gutgläubigen Eigentumserwerb bei Teilschuldverschreibungen

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2184ÖBA 2016, 71 Heft 1 v. 15.1.2016

§§ 328, 367, 371, 1393 ABGB

Nach § 371 F 2 ABGB erwirbt der redliche Empfänger eines Inhaberpapiers daran Eigentum, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Übereignung gegeben sind, also Rechtsgrund und Übergabe; eine der Alternativen des § 367 ABGB – Erwerb vom Unternehmer, Vertrauensmann oder in einer Versteigerung – muss nicht zusätzlich vorliegen.

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