vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EBA veröffentlicht Leitlinienentwurf zur Berücksichtigung des CVA-Risikos beim SREP

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2016, 11 Heft 1 v. 15.1.2016

Gemäß Art 456 Abs 2 CRR hat die EBA die Erfüllung der Eigenmittelanforderung für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (Credit Valuation Adjustment, CVA-Risiko) zu überwachen und der Kommission hierüber Bericht zu erstatten. Auf dieser Grundlage veröffentlichte die EBA am 25.2.2015 einen umfassenden Bericht über das CVARisiko, in dem sie weitreichende Verbesserungen bei der Berücksichtigung des CVA-Risikos bei den Eigenmittelanforderungen vorschlägt. Die in diesem Bericht vorgeschlagenen Neuerungen sollen bei der Überarbeitung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko vom europäischen Gesetzgeber berücksichtigt werden. Bis zur Umsetzung dieser Änderungen auf europäischer Ebene will die EBA mittels Leitlinien die einheitliche Berücksichtigung des CVA-Risikos beim Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) gewährleisten. Daher veröffentlichte die EBA am 12.11.2015 einen Leitlinienentwurf in Form eines Konsultationspapieres (EBA/CP/2015/21) zur Berücksichtigung des CVA-Risikos beim SREP.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!