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Kein Kontrahierungszwang des Zentralinstituts iZm der Liquiditätsreserve nach § 27a BWG

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2302ÖBA 2016, 928 Heft 12 v. 15.12.2016

§§ 861, 870, 901 ABGB

§ 27a BWG

Wegen der in § 27a BWG vorgesehenen Möglichkeit, die Liquiditätsreserve auch bei einem anderen vertraglich oder statutarisch festgelegten Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat zu halten, ist ein Kontrahierungszwang des Zentralinstituts abzuleiten.

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