Reform der Bankenabgabe
Nach intensiven Bemühungen beschloss die Bundesregierung im Juli eine grundlegende Reform der Bankenabgabe. Damit wird ua der zusätzlichen Belastung der Kreditwirtschaft durch die Beiträge für Abwicklung und Einlagensicherung Rechnung getragen. Nach Klärung der Details zur Verwendung der Abschlagszahlung erfolgte die Begutachtung. Das Gesetz soll nunmehr am 22.11.2016 im Ministerrat behandelt und im Dezember im Nationalrat beschlossen werden.