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Die Beteiligung von Anteilseignern und Inhabern nachrangiger Titel an den Lasten, um Kapitallücken von sich in Not befindlichen Banken zu schließen, verstößt nicht gegen Unionsrecht

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2016/70ÖBA 2016, 854 Heft 11 v. 15.11.2016

Vorlage zur Vorabentscheidung – Gültigkeit und Auslegung der Bankenmitteilung der Kommission – Auslegung der Richtlinien 2001/24/EG und 2012/30/EU – Staatliche Beihilfen für Banken im Kontext der Finanzkrise – Lastenverteilung – Liquidation des Eigenkapitals der Aktionäre, des Hybridkapitals und nachrangiger Schuldtitelfonds – Grundsatz des Vertrauensschutzes – Eigentumsrecht – Schutz der Interessen der Gesellschafter und Dritter – Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten;

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