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Geschlossener Fonds: Klageabweisung wegen korrekter Beratung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2285ÖBA 2016, 845 Heft 11 v. 15.11.2016

§§ 1293, 1295 ABGB

§ 13 WAG 1996

Die allgemeine Aufklärung über das Totalverlustrisiko erübrigt eine gesonderte Aufklärung über die Rückforderbarkeit einer "aus der Substanz" einer KG geleisteten "Gewinnausschüttung". Anderes gilt nur, wenn sich der Anleger seiner unternehmerischen Beteiligung nicht bewusst war, sondern bereits über die Qualität der Ausschüttung als solche getäuscht wurde und daher eine "Verzinsung" des eingesetzten Kapitals ieS erwartete.

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