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Voraussetzungen der Exekutionsführung während eines Abschöpfungsverfahrens

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2276ÖBA 2016, 776 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 54 EO

§§ 10, 51, 206, 208 IO

Ein Gläubiger, der während eines anhängigen Abschöpfungsverfahrens Exekution gegen den Schuldner führen will, muss im Exekutionsantrag behaupten und bescheinigen, warum die Exekutionssperre des § 206 Abs 1 IO nicht zum Tragen kommt, es sei denn, es ergibt sich bereits zweifelsfrei aus dem Exekutionstitel, dass es sich bei der betriebenen Forderung um keine Insolvenzforderung handelt.

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