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Inkassokosten, Wiederholungsgefahr und Leistungsfrist*)*)Die Beschäftigung des Verfassers mit diesem Fall begann auf Anfrage der beklagten Intrum Justitia GmbH, endete auf Grund der raschen Zurückweisung der Revision aber auch bald wieder. Ein Gutachten wurde daher nicht mehr erstattet.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Martin SpitzerÖBA 2016, 733 Heft 10 v. 15.10.2016

Der OGH setzte sich jüngst mit der Frage auseinander, welche Auswirkung die Gestaltung des vertraglichen Verhältnisses zwischen Gläubiger und Inkassobüro auf die Pflicht des Schuldners zum Ersatz der Inkassokosten hat. Im Zusammenhang mit einem angebotenen Unterlassungsvergleich nahm er außerdem zu prozessualen Themen Stellung.

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