Der OGH setzte sich jüngst mit der Frage auseinander, welche Auswirkung die Gestaltung des vertraglichen Verhältnisses zwischen Gläubiger und Inkassobüro auf die Pflicht des Schuldners zum Ersatz der Inkassokosten hat. Im Zusammenhang mit einem angebotenen Unterlassungsvergleich nahm er außerdem zu prozessualen Themen Stellung.