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6. Versicherungsrecht / Pensionskassen

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 719 Heft 10 v. 15.10.2016

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)

Die neue EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie – IDD (Insurance Distribution Directive), national umzusetzen bis Februar 2018, wird sowohl den Umfang der Tätigkeiten, die unter den Begriff "Versicherungsvertrieb" fallen, wesentlich erweitern, als auch die beruflichen Anforderungen an Versicherungsvermittler hinsichtlich Kundeninformation, Transparenz und Weiterbildungserfordernisse im Vergleich zu den geltenden Versicherungsvertriebsbedingungen erheblich erweitern. Die Europäische Kommission wird durch "delegierte Rechtsakte" detailliertere Ausführungen zum Versicherungsvertrieb, insbesondere zum Vertrieb von "Versicherungsanlageprodukten" sowie zur unternehmensinternen Produktkontrolle und -überwachung erlassen. Die EIOPA (European Insurance and Occupational Authority) hat in Vorbereitung auf diese delegierten Rechtsakte mehre Konsultationen eingeleitet, aktuell ein Konsultationsverfahren zum "technical advice" sowie zum IPID (Insurance Product Information Document).

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