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Eine Klausel in einem Ausfallversicherungsvertrag, die die Übernahme der Zahlungsverpflichtung im Fall der vollständigen Arbeitsunfähigkeit festlegt, ist nur dann klar und verständlich abgefasst, wenn sie so formuliert ist, dass der Verbraucher, die sich für ihn aus der Klausel ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einschätzen kann und kann damit unter die Ausnahme des Art 4 Abs 3 Klausel-RL fallen

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2015/64ÖBA 2015, 684 Heft 9 v. 15.9.2015

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln – Versicherungsvertrag – Art 4 Abs 2 – Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln – Ausschluss von Klauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags betreffen – Klausel, die die Übernahme der Zahlungsverpflichtungen aus einem Hypothekendarlehensvertrag garantieren soll – Vollständige Arbeitsunfähigkeit des Darlehensnehmers – Ausschluss von der entsprechenden Garantie bei anerkannter Fähigkeit zur Ausübung einer bezahlten oder unbezahlten Tätigkeit;

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