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Marktmanipulation durch Crossing-Geschäfte

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJurÖBA 2015/181ÖBA 2015, 676 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 48a Abs 1 Z 2 lit a, § 48c BörseG

Marktmanipulation durch Crossing-Geschäfte; im konkreten Fall mit dem behaupteten Zweck der Darstellung des Kurses eines Wertpapiers in Vorbereitung der Übernahme einer Auktionsbetreuung.

Zur Eignung eines elektronischen Kontrollsystems zur Aufdeckung von marktmanipulativen Geschäften.

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