vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prospekthaftung für ein "Fact-Sheet"

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2150ÖBA 2015, 673 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 1295 ABGB

§ 11 KMG

Der allgemeinzivilrechtliche Prospektbegriff ist im umfassenden Sinn zu verstehen. Maßgeblich ist, ob der Werbeprospekt des freien Kapitalmarktes dem Vertrieb der Anlage dient und dabei als Schriftstück generell geeignet ist, den Anlageentschluss eines potentiellen Anlegers zu beeinflussen, indem er den Anschein ausreichender und objektiver Anlageinformation erweckt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!