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Neue MEL-Judikatur

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2148ÖBA 2015, 671 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 871 ABGB

§ 502 ZPO

Der Irrtum über das Risiko der gezeichneten Anlage ist – anders als jener über den Kursverlauf – grundsätzlich ein Geschäftsirrtum. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine nicht revisible Einzelfallsfrage.

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