vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2015, 621 Heft 9 v. 15.9.2015

Durch die vorliegende Verordnung, mit der die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (im Folgen-

Seite 621


den kurz VERA-V) geändert wird, werden übergeordnete Kreditinstitute, die einen Konzernabschluss gemäß § 59 BWG erstellen und zur Meldung gemäß Art 5 der Verordnung (EU) Nr 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (FINREP) verpflichtet sind, von der Verpflichtung der VERA-Meldung ausgenommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!