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Die Garantiehaftung der Republik Österreich auf Grund des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes*)*)Dieser Beitrag ist durch eine Anfrage aus der Praxis veranlasst.

AbhandlungenRA Univ.-Prof. Dr. Christian RablÖBA 2015, 165 Heft 3 v. 15.3.2015

Die Republik Österreich hat auf Grund des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes Haftungen übernommen. Umstritten ist der genaue rechtliche Inhalt dieser Förderung von Unternehmen mit nationaler Bedeutung.

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