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FMA konkretisiert mittels Verordnung die proportionale Anwendung des BaSAG

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2015, 85 Heft 2 v. 15.2.2015

Planmäßig trat das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) am 1.1.2015 in Kraft. Das BaSAG setzt die europarechtlichen Vorgaben der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) in nationales Recht um und ersetzt das Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG), das am 31.12.2014 außer Kraft trat. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die FMA einen Entwurf der Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV), die die Anforderungen an die Gestaltung des Sanierungsplans näher spezifiziert.

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