vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Modus der Sicherungszession von Mietzinsforderungen

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2015/2078ÖBA 2015, 72 Heft 1 v. 15.1.2015

§ 452 ABGB

Der Hausverwalter ist Zahlstelle des Vermieters, sein Wissen ist den Mietern nicht zuzurechnen. Daher ist die Verständigung nicht der Mieter als Drittschuldner, sondern bloß des Hausverwalters von einer Sicherungszession der Mietzinsforderungen kein geeigneter Publizitätsmodus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!