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Verfahrensrechtliche Fragen beim Treuhandsanierungsplan*)*)Der Beitrag basiert auf einem Vortrag im Rahmen des von der Richtervereinigung, Fachgruppe Insolvenzrecht, veranstalteten Insolvenzrichterseminars Weyregg 2015. Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten.

AbhandlungenRA Dr. Stephan RielÖBA 2015, 880 Heft 12 v. 15.12.2015

Der Treuhandsanierungsplan gem §§ 157ff IO erfreut sich nach Jahrzehnten des Dornröschenschlafes seit dem IRÄG 20101)1)Das IRÄG 2010, die "umfassendste Reform des Unternehmensinsolvenzrechts seit 100 Jahren" (so Mohr, Sanierungsplan, Vorwort), brachte im Rahmen einer Neufassung der einschlägigen Bestimmungen in Art I Z 63 BGBl I 2010/29 zahlreiche inhaltliche und terminologische Änderungen; vgl Jelinek/Zangl, IO8 184; zur Terminologie unten bei FN 31. zunehmender Aufmerksamkeit, was vor allem an der Regelung des § 157i IO über die Übertragung insb von Anfechtungsansprüchen an einen Treuhänder liegen dürfte.2)2)So zutr Mohr, ZIK 2014/62, 56. Die praktische Bedeutung ist zwar – von einigen Großverfahren abgesehen – unverändert nicht besonders groß;3)3)Nach Mitteilung des Kreditschutzverbandes von 1870 (Mag. Otto Zotter) vom 17.7.2015 sind in den rund fünf Jahren seit Inkrafttreten des IRÄG 2010 insgesamt 45 Überwachungen eingeleitet worden, wobei es – wie so oft im Insolvenzverfahren – starke regionale Unterschiede gibt. Die meisten Überwachungen (insg 14) stammen aus der Steiermark. In Oberösterreich und in Kärnten gab es gerade je zwei Überwachungen, in Niederösterreich keine. Siehe auch die Zahlenangaben bei Schmidt in Konecny, Insolvenz-Forum 2012 89, wonach es in den rund 20 Jahren vor dem IRÄG 2010 insg nur rund 100 Überwachungen gab; vgl zur praktischen Bedeutung auch Kodek, ÖBA 2010, 501 f. da jedoch gerade die eher seltenen Fragestellungen Probleme bereiten können, soll hier versucht werden, einen Überblick über die bei einem Treuhandsanierungsplan anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen zu geben. Die Analyse zeigt, dass der Treuhandsanierungsplan insgesamt kein besonders attraktiv gestaltetes Instrument ist.

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