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EBA, EIOPA und ESMA konsultieren zwei Leitlinien iZm der 4. Anti-Geldwäsche Richtlinie

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2015, 872 Heft 12 v. 15.12.2015

Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) hat am 21.10.2015 das Konsultationsverfahren zu zwei Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungs-Leitlinien (GW/TF-Leitlinien) gestartet. Die Leitlinien dienen der Konkretisierung des risikoorientierten Ansatzes sowie der europaweiten Harmonisierung der Umsetzung der 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie.

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