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Die Zweite Richtlinie 77/91/EWG steht einer Haftung einer AG wegen ihrer Verletzung von Informationspflichten nach nationalem Recht nicht entgegen

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta Lurger, LL.M. (Harvard)ÖBA 2014/58ÖBA 2014, 702 Heft 9 v. 15.9.2014

Vorabentscheidungsersuchen – Gesellschaftsrecht – Zweite Richtlinie 77/91/EWG – Haftung einer Aktiengesellschaft wegen Verletzung ihrer Publizitätspflichten – Unrichtigkeit der in einem Zeichnungsprospekt enthaltenen Angaben – Umfang der Haftung – Regelung eines Mitgliedstaats, die die Rückzahlung des vom Erwerber für den Kauf von Aktien bezahlten Betrags vorsieht;

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