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Zu den Voraussetzungen einer Restschuldbefreiung nach Billigkeit

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2014/2044ÖBA 2014, 688 Heft 9 v. 15.9.2014

§ 213 IO

§ 528 ZPO

Eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit für sich allein rechtfertigt eine Restschuldbefreiung nach Billigkeit nicht, wenn auch bei Auferlegung weiterer Zahlungen die Quote von 10% deutlich unterschritten würde.

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