vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Berücksichtigung der österreichischen Emittenten Compliance Verordnung (ECV) in M&A-Transaktionen börsennotierter Unternehmen

AbhandlungenTanja SpennlingwimmerÖBA 2014, 664 Heft 9 v. 15.9.2014

In den letzten Jahren ist die Anzahl der M&A Prozesse sprunghaft angestiegen, gleichzeitig haben sich die rechtlichen Verflechtungen am österreichischen wie auch am europäischen Kapitalmarkt verändert. Basierend auf der europäischen Transparenzrichtlinie und der Marktmissbrauchsrichtlinie wurden in Österreich das Börsegesetz adaptiert und die Emittenten Compliance Verordnung (ECV) geschaffen, welche sich mit den drei Teilbereichen Insiderhandel, Ad-hoc Publizität und Emittenten-Compliance sowie zugehörige organisatorische Maßnahmen im Unternehmen beschäftigt. Es stellt sich daher die Frage, ob die Berücksichtigung der ECV Nachteile für Mergers&Acquisition-Transaktionen österreichischer, börsennotierter Unternehmen mit sich bringt. Basierend auf einer quantitativen Studie, die mit den Unternehmen des Prime Market der Wiener Börse durchgeführt wurde, kann diese Frage mit Ja beantwortet werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte