Der Vorschlag zur Überarbeitung der geltenden Aktionärsrechterichtlinie zielt nach Auffassung der EK darauf ab, Mängel bei der Unternehmensführung in Bezug auf börsenotierte Unternehmen und ihre Leitungsorgane, Aktionäre (institutionelle Anleger und Vermögensverwalter), Finanzintermediäre und Berater für die Stimmrechtsvertretung zu beheben.