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20. Neues Eigenmittelkonzept (Basel III)

Newsline Juli 2014Dr. Franz RudorferÖBA 2014, 554 Heft 8 v. 5.8.2014

Richtlinie (CRD IV) und Verordnung (CRR) sind seit 1.1.2014 in Kraft. Änderungen des Verordnungstextes wie zB die Berechnung der Leverage Ratio und Entscheidung, ob und va in welcher Höhe diese als verbindliche Kennziffer vorgeschrieben werden soll, oder auch die Entscheidung, wie die Liquidity Coverage Ratio ab 1.1.2015 genau kalibriert sein wird, sind noch ausständig. Zur LCR sollte die Kommission bis 30.6.2014 die finalen delegierten Rechtsakte veröffentlichen, was bis dato nicht erfolgt ist. Auch zur vorläufigen Kalibrierung der Leverage Ratio, jedoch noch nicht zur Entscheidung, ob die Leverage Ratio eine verbindliche Kennziffer wird, hätte die Kommission bis 30.6.2014 einen delegierten Rechtsakt vorzulegen, nachdem diese ab 1.1.2015 zu veröffentlichen ist. Beim delegierten Akt zur Leverage Ratio wird es nach derzeitigen Informationen zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Der Rechtsakt wird erst in einigen Wochen Parlament und Rat vorgelegt werden. Am Abschluss des gesamten Rechtsaktes (dh diesbezüglicher EBAITS und delegierter Rechtsakt der Kommission) bis Ende 2014, also vor Beginn der Offenlegung ab 1.1.2015, wird jedoch festgehalten.

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