vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Übergang von Sicherheiten auf den Zahlenden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2014/2029ÖBA 2014, 459 Heft 6 v. 15.6.2014

§§ 445, 451, 1358, 1422 ABGB

§§ 13, 136 GBG.

Der zahlende Bürge tritt bis zur Höhe der von ihm erbrachten Leistung in die Rechte des Gläubigers ein, dh er erwirbt dessen Forderung samt Nebenrechten, allerdings nur bis zur Höhe seiner Teilleistung, wobei die Restforderung des Hauptgläubigers hinsichtlich der Sicherheiten den Vorrang genießt, und zwar auch wenn sie ein Dritter einlöst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!