§§ 1304, 1323, 1489, 1497 ABGB
§ 226 ZPO.
Angesichts der lange unklaren und schwankenden Rsp zum "richtigen" Klagebegehren in Anlegersachen unterbricht ein (unzulässiges) Feststellungsbegehren in derartigen Fällen die Verjährung, wenn ein deckungsgleiches Leistungsbegehren nachträglich (außerhalb der Verjährungsfrist) erhoben wird.