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Zur Wirkung eines Verüßerungs- und Belastungsverbots auf die kridamäßige Versteigerung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2014/2016ÖBA 2014, 386 Heft 5 v. 1.5.2014

§ 139 EO

§§ 119, 120, 157h, 157i IO.

Bei kridamäßiger Versteigerung ist der Gemeinschuldner als verpflichtete Partei anzusehen und rekurslegitimiert; der Insolvenzverwalter hat diesfalls nur die Stellung eines betreibenden Gläubigers.

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