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Zur Mäßigung der Interzedentenhaftung nach § 25d KSchG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtlicheUniv.-Prof. RA Dr. Raimund Bollenberger, RA Mag. Markus KellnerÖBA 2014/2012ÖBA 2014, 292 Heft 4 v. 1.4.2014

§ 25d KSchG.

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