vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbraucherkreditgesetz und Kurrentiengeschäft – über den nachträglichen Zahlungsaufschub*)*)Das Thema dieser Untersuchung ist Gegenstand von Gerichtsverfahren, an denen der Verfasser als Parteienvertreter beteiligt ist (siehe auch FN 13).

AbhandlungRA Univ.-Prof. Dr. Christian RablÖBA 2014, 187 Heft 3 v. 1.3.2014

Die Betreibung von Forderungen gehört zum Kerngeschäft der Rechtsanwälte und Inkassoinstitute. Regelmäßig schließen sie dabei im Auftrag des Gläubigers mit dem Schuldner Ratenvereinbarungen. Handelt es sich um einen Verbraucher, stellt sich die Frage, ob die Schutzbestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes zur Anwendung kommen. Die Antwort hängt davon ab, ob ein entgeltlicher Zahlungsaufschub im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte